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BPatG, 10.06.1974 - 4 W (pat) 25/74 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BPatG, 17.10.1973 - 4 W (pat) 137/72
Auszug aus BPatG, 10.06.1974 - 4 W (pat) 25/74
Ist in einer Benachrichtigung nach PatG § 11 Abs. 3 zur Nachholung der Gebührenzahlung die Frist von 6 Monaten ab Fälligkeit gesetzt worden, erfolgt die Zustellung aber später als 1 Monat vor Ablauf dieser Frist, so entspricht der Inhalt der Benachrichtigung nicht der gesetzlichen Vorschrift des PatG § 11 Abs. 3 S 3. Dieser Fehler führt zur Unwirksamkeit der Benachrichtigung (vergleiche BPatG 1974-01-30 4 W (pat) 54/73 = BlPMZ 1974, 197, vergleiche BPatG 1974-10-17 4 W (pat) 137/72 = BlPMZ 1974, 195). - BPatG, 30.01.1974 - 4 W (pat) 54/73
Auszug aus BPatG, 10.06.1974 - 4 W (pat) 25/74
Ist in einer Benachrichtigung nach PatG § 11 Abs. 3 zur Nachholung der Gebührenzahlung die Frist von 6 Monaten ab Fälligkeit gesetzt worden, erfolgt die Zustellung aber später als 1 Monat vor Ablauf dieser Frist, so entspricht der Inhalt der Benachrichtigung nicht der gesetzlichen Vorschrift des PatG § 11 Abs. 3 S 3. Dieser Fehler führt zur Unwirksamkeit der Benachrichtigung (vergleiche BPatG 1974-01-30 4 W (pat) 54/73 = BlPMZ 1974, 197, vergleiche BPatG 1974-10-17 4 W (pat) 137/72 = BlPMZ 1974, 195).